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Giebelständiges Fachwerkhaus in korrespondierender Lage gegenüber dem Aufgang zum Wehrkirchhof. Verkleidete Balkenlage, liegender Dachstuhl, Ladeneinbau des 19. Jhs. im Erdgeschoß. Ursprüngliche alte Türpfosten versetzt erhalten, dort Datum 1703, das mit der Entstehungszeit des Wohnhauses zusammenpaßt. Im Hof kleines Stallgebäude des 19. Jhs. Die Ausgewogenheit des Fachwerks des Wohnhauses und seine Lage bedingen die Wertung als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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