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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das voluminöse, in den Geschossen übersetzte Haus mit Krüppelwalm wirkt stark in den Straßenraum. Proportionen, Fensterstellung und Geschoßüberstände weisen auf eine Entstehung in der 1. Hälfte des 18. Jhs. und ein relativ reiches Schmuckfachwerk hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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