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Traufenständiges, breitgelagertes Fachwerkwohnhaus unmittelbar gegenüber der Einmündung der Borngasse in für das Ortsbild bestimmender Lage. Symmetrische Anlage des Portals in dem dreizonigen Bau aus dem Beginn des 18. Jhs., der im frühen 19. Jh. erneuert wurde. Die Wirtschaftsgebäude insgesamt abgebrochen, die alten Portalpfosten erhalten sowie eine Abschlußmauer zum Reul. Das eiserne, kassettierte Tor abgängig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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