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Giebelständiges Fachwerkhaus von zwei Geschossen, mit der Traufseite weit in die Obergasse hineinreichend; zwei Bauabschnitte, Bestandteil einer großen Hofanlage, datiert 1667. Im Giebel reiche Fachwerkfiguration, Andreaskreuz und Rauten. Ursprüngliches Wirtshausschild mit Ausleger, spätes 18. Jh. Der Bau befindet sich in wichtiger Lage am Ortseingang an einer alten Straßengabelung, der Straße nach Friedberg und der Straße nach Frankfurt.
Wegen des baukünstlerischen Wertes des Fachwerks, der ortshistorischen Bedeutung als alter Gasthof am Ortsausgang, sowie der städtebaulichen Situation ist das Haus als Kulturdenkmal zu werten. Der Ausleger mit Schild gilt als Bestandteil des Kulturdenkmals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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