Kloster Engelthal, 2015 (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
Kloster Engelthal, 2015 (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
Kloster Engelthal, 2015 (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
Kloster Engelthal, 2015 (Foto: Mareike Gödde, LfDH)
Kloster Engelthal
Kloster Engelthal
Kloster Engelthal
Klosterstraße 2
Klosterstraße 2
Klosterstraße 2
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Wetteraukreis
Altenstadt
  • Klosterstraße 2
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Kloster Engelthal
Flur: 20
Flurstück: 24/1, 28/2, 29, 30, 31/1

Geschlossene, ummauerte Klosteranlage, 1268 von den Herren von Buches und einem Ritter von Carben als Zisterzienserinnenkloster gestiftet, frei in einer Talmulde gelegen, den Anforderungen des Ordens entsprechend.1803 säkularisiert, danach teilweise Nutzung als landwirtschaftliches Hofgut. 1952 Erwerb durch das Bistum Mainz. 1962 von Benediktinerinnen neu besiedelt, seit 1965 Abtei. 2008-2010 teilweise Neubau der Kreuzgangflügel.

Der mittelalterliche Kern in Grundriss und Kellern erhalten. Nach Zerstörungen im 30-jährigen Krieg Wiederaufbau und Erweiterung. Im Kern frühgotische, einschiffige Klosterkirche mit Dreiseitschluss; 1692 grundlegend erneuert, 1962 neugestaltet. Barockes Altarretabel 1701, Dekoration 1731, Orgel 1715/20. Stiftergrabmal Konrad von Buches 1294. Im Süden anschl. der sog. Lange Bau, 1666, mit verputztem Fachwerkobergeschoss und die spätgotischen Keller des Westflügels. An der Südwestecke der Kernanlage der sog. "Nonnenbau", das Dormitorium, im Erdgeschoss 13. Jh., Obergeschoss um 1750 aufgestockt. Östlich der Kirche Äbtissinnenbau, 1750, mit Portal u. Freitreppe. Parallel zur südlichen Klausurmauer Wirtschaftsgebäude mit Gesindehaus, 18. Jh., Torhaus 1740.

Vor dem Klostereingang Kreuzigungsgruppe aus Sandstein, die auf der Inschriftenplatte des hohen Postaments in das Jahr 1726 datiert. Bewegte und detailreich gestaltete Darstellung der Beweinung Christi.

Das Kloster mit Klausurmauer und allen Gebäuden ist als Sachgesamtheit Kulturdenkmal .


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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