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Gleichmäßige, städtebaulich eindrucksvolle Aneinanderreihung von hakenförmigen Hofreiten, überwiegend des 18. Jhs. mit einfachem, konstruktivem Fachwerk, leicht profilierten Schwellen und Rähm. Die ursprüngliche Situation ist weitestgehend erhalten und nur teilweise durch moderne Anbauten gestört.
Ursprünglicher Laufbrunnen vor dem Grundstück Nr. 11 mit alter, gusseiserner Brunnensäule um 1880 erhalten. Die Grundstücksgrößen dieser Gesamtanlage sind unterschiedlich. Am Ortsausgang zwei übergroße Höfe mit L-förmigem Grundriss und Anbauten. Als Sonderform zur Straße hin hohe Speicherbauten mit Seilzugausleger. Die beiden großen Ökonomiehöfe mit ihren Bruchstein-Wirtschafts- und Stallgebäuden stammen aus der Zeit um 1870, der eine Speicherbau ist ebenfalls in dunklem Basaltbruchstein, die Gewände in Sandbruchstein, die Ecken in Haustein hervorgehoben.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |