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Geschlossen erhaltene L-förmige Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus zur Straße hin. Einfaches, geometrisches Fachwerk aus der Zeit um 1800, ebenso die Scheune. Schwach profilierter Schwellenrähmbereich, im Giebel regelmäßiger, verbreiterter Anfangssparren. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung innerhalb des Straßenraumes als Fixpunkt in der Gesamtanlage und wegen der Geschlossenheit der Hofreite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |