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Unregelmäßige Hofanlage, das Haus in Traufstellung zur Straße, heute mit Asbestzementplatten verkleidet; Geschoßüberstände, die Fenster zum großen Teil noch am ursprünglichen Ort. Unter der Verkleidung gutes Zierfachwerk des 18. Jhs. Der Bau durchbricht das Giebelschema der Wohnhäuser und bereichert mit seiner Traufenansicht das Straßenbild, deshalb aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |