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Hofanlage mit längsorientiertem, giebelständigen Wohnhaus an der Straße, dahinter Stall- und Scheunengebäude, kleines Altenteilhäuschen. Wohngebäude um 1800 mit innen laufenden Gegenstreben. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen als besonderer Akzent in der Gesamtanlage sowie der guten handwerklichen Details des späten 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |