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Zweigeschossiger Fachwerkbau an der Gabelung der drei wichtigsten Ortsstraßen als zentraler Blickpunkt. Giebelseite verkleidet, Dach mit Krüppelwalmschopf. Nach innen gekehrte Streben, seltene viertelkreisartige Gegenstreben. Um 1770. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen, wegen der geschichtlichen Bedeutung und aus künstlerischen Gründen wegen der seltenen Fachwerkausformung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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