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Einfacher Saalbau mit dreiseitigem Chor und Giebeldachreiter. Nordportal, im Sturz datiert mit dem Erbauungsjahr 1737, darüber Segmentgiebel mit Ysenburger Wappen. Im Innern nach Brand 1945 neu ausgestattet. Die Kirche ist Kulturdenkmal wegen ihrer Bedeutung für die Ortsgeschichte, wegen ihrer prägnanten Lage als Auftakt am Ortseingang und wegen der baukünstlerischen Qualität der Einzelteile. Zur Kirche gehört der Friedhof mit Umfassungsmauer und einfachen, handwerklich gut ausgeführten Grabdenkmalen des 18. und 19. Jhs. Der Friedhof ist Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |