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Erbaut Mitte 18. Jh., mit massivem Stallteil. Das Fachwerk in urwüchsiger, dreizinkiger Anordnung mit Viertelkreisfußstreben, eine eigentümliche, im 18. Jh. sonst unübliche Sonderform. Der Bau hat auch in städtebaulicher Hinsicht Bedeutung, da er mit der Giebelseite dem durch Abbrüche entstandenen Platz vor dem Rathaus rahmt. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen Gründen sowie wegen seiner Funktion im Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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