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Der guterhaltene Kernbereich des Dorfes wird gebildet von kleinen giebelständigen Hakenhofreiten des 18. und 19. Jhs. mit meist intakten Stall- und Scheunengebäuden. Im Bereich des Chors der Kirche ist diese Baugruppe für das Ortsbild von besonderer Bedeutung, aber auch von sozialgeschichtlichem Wert, da hier ursprünglich nicht vermögende Bauern, sondern Landarbeiter und Kleinbauern, die sich bei der Herrschaft verdingten, ihren Wohnsitz hatten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |