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Ausgefallene Kombination von Pfarrhaus und Pfarrkirche in Ziegelmauerwerk, unverputzt mit Werksteinteilen. Im Inneren hölzernes Kreuzgewölbe von drei Jochen, sparsame neugotische Ausstattung. Das Pfarrhaus ist der Kirche im Westen vorgelagert. Entstanden 1884. Das Anwachsen einer lutherischen Gemeinde im 19. Jh. war Ursache für den Bau einer zweiten Kirche. Wegen der interessanten Lösung der beiden Nutzungen und wegen der Bedeutung für die Glaubensgeschichte am Ort Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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