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Kleines, traufständiges Wohnhaus, wohl eines Landarbeiters, zum Schloß gehörig. Schmucklos, mit Karnies in der Obergeschossschwelle. Entstanden in der Mitte des 18. Jhs. Alte Tür um 1840 erhalten. Wegen seiner sozialgeschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus unterer Schichten und seiner Wirkung im Straßenbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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