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Zur Mühlenanlage gehörig als ehemalige Produktionsstätte. Massiver Hausteinbau aus der Mitte des 19. Jhs. mit Fachwerkobergeschoß, Satteldach mit Krüppelwalm; ursprünglich wohl zum Äbtissinnenhaus gehörig, am hinteren Teil Reste älterer Bauteile. Wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte und wegen seiner technikgeschichtlichen Bedeutung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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