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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus aus der Mitte des 18. Jhs. mit ursprünglicher Eingangssituation; Karnies als Türumrahmung sowie zweiläufige Freitreppe erhalten. Am Eingang zur Hofreite ursprünglicher barocker Pfosten mit Pinienzapfen. Das Haus steht an wichtiger Stelle innerhalb des Ortsbildes als Auftakt der Altenstädter Straße nach dem freien Platz an der alten Burg.
Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung sowie wegen der Vollständigkeit der Erhaltung der architektonischen Details.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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