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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus an der Gabelung Altenstädter Straße/Ecke Heugasse. Kleine Hofreite, Wohnhaus aus der 2. Hälfte des 17. Jhs. mit ursprünglicher Türsituation und alter Tür um 1800. Einläufige Freitreppe. Das Erdgeschoß im 19. Jh. erneuert, im 1. OG aufwendige, reich verzierte Eckstäbe mit Masken und Voluten (Unikum). Wegen seiner künstlerischen, handwerklichen und städtebaulichen Bedeutung sowie als zweiter noch aus dem 17. Jh. erhaltener Fachwerkbau am Ort Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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