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Kubisches, klassizistisches Sandsteinhaus mit Zeltdach und gefalzten Sandsteingewänden. Zweigeschossig zu je drei Achsen, an der Schmalseite Treppenaufgang mit historisierenden Eckkonsolsteinen. Pfarrhaus, entstanden um 1830. Im Hof gut erhaltene Fachwerkscheune aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. in starken archaischen Fachwerkformen. Das Pfarrhaus ist wegen seiner ortsgeschichtlichen und baukünstlerischen, die Scheune wegen ihrer handwerklichen Bedeutung als Kulturdenkmal zu werten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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