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Erste Anlage nach 1280, davon nur die Rundpfeiler erhalten; Chor und Sakristei in der Mitte des 14. Jhs. angefügt. 1442-48 wurden die Seitenschiffe erneuert. Das nördliche Seitenschiff mit drei ehemals offenen Arkaden hat Loggiencharakter, was zusammen mit anderen bauplastischen Details auf eine nichtsakrale Verwendung dieses Bauteils durch die Ganerbenschaft hindeutet. (Gerichtslaube - Versammlungsort?)
Zur Kirche gehört als Glockenturm ein quadratischer mittelalterlicher Turm, der ursprünglich zur Stadtbefestigung gehörte. Im Innern Grabsteine der Ganerben, 17. und 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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