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Seltener Typ eines Doppelhauses mit winzigen Stallgebäuden, was auf ein Landarbeiterwohnhaus als ursprüngliche Nutzung schließen läßt. Das Haus breit gelagert in den Proportionen noch des 17. Jhs. giebelständig zur Straße. Die Teilung geht quer durch das Haus, dessen handwerkliche Details in das 17. Jh. weisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |