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Das Wohnhaus in prägnanter Lage direkt neben der Kirche. Im Erdgeschoss massiv, sonst holzverschindelt, zeigt es in Proportion und Geschossübersetzungen die Merkmale des 17./18. Jhs. Als hinterer Abschluss der Hofreite große Bruchsteinscheune mit großer Einfahrt, 1. Hälfte 19. Jh. Wegen der Qualität der Bauten, ihrer Geschlossenheit und Lage ist die Anlage Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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