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An der Ortenberger Straße hat sich eine regelmäßige Abwicklung geschlossener, meist U-förmiger Hofreiten des 18. und 19. Jhs. erhalten. Das Straßenbild wird bestimmt durch den Wechsel von größeren Wohn- und kleineren Stall- bzw. Auszüglergebäuden in freiliegendem und verputztem Fachwerk und teilweise Backstein.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |