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Saalbau mit polygonalem Hauben-Dachreiter im Westen und dreiseitigem Chorabschluß; erbaut 1752-53. Kanzel und Taufstein aus der Erbauungszeit. Orgelunterteil mit Spieltisch 1621, Prospekt Mitte 18. Jh.
Der Kirchenbau ist Kulturdenkmal wegen seiner künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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