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Die Gesamtanlage »befestigte Altstadt« wird begrenzt im Norden durch den Weg Am Gebück, im Osten durch den Damm am Oberhof, weiterhin durch Teile der Stadtmauer und die Parzellengrenze, die dem Verlauf der Vorburg folgt und am großen Stallgebäude in südlicher Richtung weiterführt. Die Begrenzungslinie läuft weiter bei Flur 1 Flurstück 77 über den Seemenbach und folgt dem Verlauf der Mühltorstraße. Weiter den Lohsteg und das Kränzchen entlang schließt sich die Umgrenzung am Gebück an der Ecke der großen Bastion.
Die Gesamtanlage umfaßt die Stadtteile Altstadt und Neustadt, die im Laufe des 14. Jhs. befestigt und 1428 zu einer Stadt vereinigt wurden. 1490-1503 wurde die Stadt mit neuen Befestigungsanlagen umgeben, die mit ihren Gräben und Wällen noch heute die klar ablesbare Einfriedung der Stadt bilden.
Innerhalb der Mauern findet sich neben den fürstlichen und kirchlichen Großbauten aus Stein eine einmalig geschlossen erhaltene Ansammlung von Handwerker-, Ackerbürger- und Burgmannenhäusern, überwiegend in Fachwerk errichtet auf dem planmäßigen Straßengrundriß des Mittelalters.
Die Erhaltung dieser Gesamtanlage aus wissenschaftlichen, geschichtlichen und künstlerischen Gründen liegt im öffentlichen Interesse.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |