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Ersterwähnung der Papiermühle östlich vor der Stadt im Jahr 1712. Wird auch unter dem Namen Schneidmühle geführt.
Die Gesamtanlage Papiermühle wird begrenzt vom Mühlgraben im Norden, im Osten von der Grenze des Flurstücks 68/1, im Süden von der Landstraße und im Westen von der Grenze des Flurstücks 67/3.
Es handelt sich um eine Produktionsanlage des 18./19. Jahrhunderts zur Papierherstellung, deren Existenz für die seinerzeitige Versorgung des Fürstentums in wirtschaftsgeschichtlicher Hinsicht von Bedeutung war.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |