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Die Gesamtanlage Papiermühle wird begrenzt vom Mühlgraben im Norden, im Osten von der Grenze des Flurstücks 68/1, im Süden von der Landstraße und im Westen von der Grenze des Flurstücks 7/1.
Es handelt sich um eine Produktionsanlage des 18./19. Jhs. zur Papierherstellung, deren Existenz für die seinerzeitige Versorgung des Fürstentums in wirtschaftsgeschichtlicher Hinsicht von Bedeutung war.
Verwaltungshaus
Untergeschoß massiv Bruchstein, mit Hausteinkanten und -gewänden, Obergeschoß Fachwerk, spätes 18. Jh.; Traufseite verschindelt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |