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Die Gesamtanlage Brunostraße wird begrenzt im Südosten durch den Verlauf des Seemenbaches, die Grenzen der Flurstücke 173/1, Flur 6 und 383/1 der Flur 1, die Schulstraße, folgt im Osten der Parzellengrenze der Stadtschule, Flurstück 393/2 Flur 1, der Grenze der Parzelle Flur 1 Flurstück 441. Im Norden bildet die Straße Mäusfall die Grenze, sie folgt der Parzellengrenze des Flurstücks 438/3 der Flur 1 und trifft auf den Bach, der die westliche Grenze bildet und im Süden in den Seemenbach mündet.
Die Gesamtanlage setzt sich aus einer Gruppe gleichartiger kubischer Villen mit Eckerkern und komplizierten Dachaufbauten zusammen, die alle im ersten Jahrzehnt des 20. Jhs. entstanden sind. Es finden sich darunter mehrere Bauten mit unversehrt erhaltener Innenausstattung des Jugendstils, die als Kulturdenkmäler einzuordnen sind. Den Kernpunkt der Anlage bildet das Gymnasium, ein monumentaler Bau in symmetrischer Anordnung auf den kleinen Platz ausgerichtet, ebenfalls als Kulturdenkmal bezeichnet.
Die Anlage wird räumlich umfangen durch eine Baugruppe der zwanziger und dreißiger Jahre des 20. Jhs. in der Hannerstraße und den Kopfbau der Schulstraße.
Die Erhaltung der Gesamtanlage als individuelle und städtebauliche Leistung des späten Historismus liegt im öffentlichen Interesse.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |