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Die Gesamtanlage Mühle wird begrenzt im Süden und Südwesten durch den Verlauf des ehemaligen Mühlgrabens, im Norden durch den Seemenbach und im Osten durch die Grenze des Flurstückes 1/2 der Flur 6.
Es handelt sich um die bauliche Anlage der herrschaftlichen Mühle mit dem Mühlhaus und Nebengebäuden. Im frühen 18. Jahrhundert entstanden, kommt dieser Baugruppe eine wichtige Stelle innerhalb der Wirtschaftsgeschichte der Grafschaft zu.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |