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Die Gesamtanlage Schlossbereich wird begrenzt vom Seemenbach im Süden, der Straße Am Hain im Norden, im Westen durch den Damm am Oberhof und den unregelmäßigen Verlauf des östlichen Teils der Altstadt.
Die Gesamtanlage beinhaltet das Schloss mit seinen Nebengebäuden, die Baugruppe am Waisenhaus und deckt sich mit der Fläche des fürstlichen Schlossparks innerhalb seiner historischen Grenzen und einem unbebauten, teilweise als Park genutzten Grüngelände, das der Form des Tales folgt und sich östlich von der Talburg erstreckt. Nordwestlich der Burg ist die Lage des barocken Gartens ablesbar, südöstlich sind im Teich und im Wegesystem Reste eines Englischen Parks erhalten. Auf die Grünfläche zwischen den Gebäuden Am Hain 1a und 1 wurde das Wingerthäuschen aus dem Garten der Rentkammer (Am Hain 4) transloziert. Von dem in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts enstandenen Gartenhaus sind dabei die bleiverglasten Fenster und sowie die außerhalb liegende Sandsteintreppe im Original erhalten. Weiter östlich befindet sich das ehemalige Schießhaus (Am Hain 9), ein zweigeschossiger Fachwerkbau aus dem 1. Viertel des 19. Jahrhunderts.
Die Lage des Schlosses am Rand der Stadt zwischen zwei Bergrücken und der sich in nordöstlicher Richtung zum Wald hin erstreckende, unbebaute Park stellen die Substanz der schützenswerten Gesamtanlage dar.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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