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Die Gesamtanlage Vorstadt wird im Süden begrenzt von der Straße Mäusfall, im Norden und Osten von der Straße Am Rosenkränzchen, im Westen durch den Pferdsbacherweg und die südwestliche Begrenzung der Parzellen Flur 1 Flurstück 494 und 487, wo wiederum die Straße am Mäusfall berührt wird.
Es handelt sich bei der Vorstadt um einen zwischen 1712 und 1725 planmäßig errichteten Stadtteil vor dem Jerusalemer Tor, der der Ansiedlung vor allem von Handwerkern und Gewerbetreibenden dienen sollte. Im Toleranzedikt von 1712 schuf Ernst Casimir, Graf von Ysenburg und Büdingen die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gründung der Vorstadt. Nach planerischen Gesichtspunkten wurde das Terrain abgesteckt, Baumaterial wurde verbilligt geliefert, die Häuser wurden nach festen Typen errichtet, wobei ein dreizoniger, eingeschossiger Typ mit zentralem Zwerchhaus am häufigsten vorkommt neben einem kleineren Reihenhaustyp und dem Mansarddachtyp auf hohem Sockel mit zweiläufiger Treppe. Die Erhaltung der Gesamtanlage liegt als hervorragendes Beispiel absolutistisch-aufgeklärter Stadtbaukunst aus wissenschaftlichen, künstlerischen und geschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |