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Der israelitische Friedhof liegt an der Vogelsbergstraße in Richtung Bindsachsen und wurde 1839 auf einer Fläche von 17,09 ar angelegt. Die Grabsteine sind einfacher Machart, überwiegend in Sandstein. Die frühesten der etwa 100 erhaltenen Steine stammen von 1840, die letzten Bestattungen haben 1937 stattgefunden. Seit 1852 wurden auch die Toten der Gemeinde Bindsachsen in Büdingen beigesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |