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Massives Wohnhaus auf Sandsteinsockel; Walmdach mit Fledermausgauben. In der Fassade eingelassene Sandsteinsäulen.Hochliegender vorderer Eingangsbereich mit einläufiger Treppe, im rückwärtigen Bereich weiterer Eingang mit zweiläufiger Treppe. Im Hof separates Nebengebäude, ebenfalls in Sandstein mit Fachwerkaufbau. Gemeinsam mit der Einfriedungsmauer Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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