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Als eine Art Doppelhaus in baulichem Zusammenhang mit Altstadt 21, in die Mitte des 17. Jahrhunderts zurückgehend. Über verputztem massivem Erdgeschoss aus Hau- und Bruchsteinen mit Torbogen und weiteren einfach gerahmten Öffnungen zwei Geschosse in ursprünglich verputztem konstruktivem Fachwerk, Schwellen und Rähme im Verband mit Nr. 21, gleiche Dachneigung. Im Erdgeschoss zur Straßenseite eine bauzeitliche Stuckdecke aus flächig um Rundspiegel angeordneten konkav eingezogenen Achteckspiegeln überliefert, in ihrer Profilierung stark fragmentiert vorgefunden und teilergänzt.
Das Rückgebäude an einen Rundturm der Stadtmauer angelehnt, mit deiner Rückwand auf der Stadtmauer aufsitzend. Bei der jüngsten Restaurierung im Rückgebäude verbaute Spolien, zwei große, mit Fruchtgehängen geschmückte Volutenkonsolen geborgen.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und aus städtebaulichen Gründen als Teil des selten ungestörten, spätmittelalterlich und frühneuzeitlich geprägten Straßenbildes mit Zielpunkt des Steinernen Hauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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