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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An den Charakter der gegenüber liegenden Einzelhäuser Am Junkerngarten 11-19 in Formen und Massengruppierung anknüpfenden dreiteilige symmetrische Baugruppe von 1935/36, mit der Gesamtmasse wohl Rang der Bewohner und militärische Institution im Hintergrund. Das mittlere Haus unter dem durchlaufenden Dachüberstand risalitartig vorgezogen. Zuseiten des mittigen Eingangs Vierfenstergruppen, Steigerung, massivere Bildung gegenüber den Dreiergruppen der Seitenhäuser. Die flachen Vordächer der Eingänge (an der Westseite verändert) das Geschossgesims aufnehmend. Hausteinsockel, Rechteckfenster mit Läden und Walmdach gemäß den gegenüber liegenden Einzelhäusern. Der zweigeschossige Ausbau der ursprünglich eingeschossigen seitlichen Runderker erst kürzlich erfolgt. Die von der Straße leicht zurückgesetzte Baugruppe von einer im Osten vollständig viertelkreisförmigen Einfriedungsmauer gerahmt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |