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Wetteraukreis
Büdingen
  • Brunostraße 14
Amtshaus
Flur: 6
Flurstück: 173/1

Sorgfältig durchgearbeiteter neubarocker Putzbau mit Gliederung in rotem Sandstein, erbaut 1905/06. Auf durchlaufendem Sockel alle Seiten des Traufenhauses unter dem hohen Mansardhalbwalm Ansichtsseiten, dabei die Rückseite einfacher und freier nach praktischen Erfordernissen, die Schmalseite zum Seemenbach und die Straßenseite als Hauptschauseiten ausgebildet. Die Brücke über den Seemenbach 1908 (Bogenschlussstein). Schwerpunkt der Schmalseite das von einem Segmentbogengesims überfangene perspektivische Portalgewände mit Schlusssteinkartusche und stützenden Volutenkonsolen hochbarocker Anmutung. Der Eingang von dort wohl in der Folge allein auf die Rückseite verlegt, dabei die Terrasse aus- bzw. neugebaut, auch die Garage eingefügt. Die Straßenseite erhält ihr Gewicht allein aus der Größe des Zwerchhauses. An den Gebäudekanten genutete Lisenen, darüber einerseits geschosstrennende, andererseits in ''moderner'' Manier um den abgewalmten Giebel herumgeführte Gesimse, wechselweise in Holz und in Sandstein. Die bestimmenden Rechteckfenster, einheitlich einfach gerahmt und mit profilierter Sohlbank und Keilsteinschluss versehen, sind im Erdgeschoss höher, besitzen dort ihre 20-teilige bauzeitliche Sprossengliederung mit Zahnschnittkämpfer, im Obergeschoss dagegen eine 16-teilige Gliederung. Unabdingbar für die Gesamtwirkung sind die Klappläden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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