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Längs der Gymnasiumstraße zwischen Brunostraße und der Eisenbahnunterführung ergibt sich besonders auf der nördlichen Straßenseite durch die Aneinanderreihung von meist giebelständigen Häusern eine dichte, ortsbildprägende Anlage von Massivbauten der Jahrhundertwende mit zum Teil erhaltenen Scheunen und Gärten im rückwärtigen Bereich. Die zwei- bis dreigeschossigen Häuser sind als typische Bauten der Zeit von 1890-1910 im südlichen Bereich des Büdinger Ortskerns von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung und daher als Kulturdenkmale schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |