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In der Gesamtanlage ist eine vor dem Graben der Neuen Befestigung hinter Vorgärten in einer Flucht verlaufenden, im Material angepasste Bebauung der 1880er- und 1890er-Jahre zusammengefasst. Im Wechsel liegen zwei Haustypen vor. Nr. 2 und 5 sind vollständig mit roten Sandsteinquadern verkleidete, vielleicht noch spätklassizistisch zu nennende Traufenhäuser. Gänzliche Sandsteinverkleidungen kommen an Büdinger Wohnhäusern generell häufiger und in verschiedenen Graden des Aufwands vor und sind durch die örtlichen Sandsteinvorkommen bedingt. Die einfache Form Lohsteg 5 ist etwa auch in Bahnhofstraße 3 oder Gymnasiumstraße 42, 43, 44 wiederzufinden. Nr. 4 und 7 entstanden im Format von Villen. Sie zeigen einen eng verwandten Farbakkord im Wechsel roter Sandsteingliederung und orangefarbener Ziegelflächen (an Nr. 7 etwas heller) im Rahmen des bürgerlichen Epochenstils der Neurenaissance. Alle Gebäude besitzen in der Straßenansicht durch einen stets ausgebildeten Giebel ein vereinheitlichendes Motiv. Zwischen Nr. 2 und 4 liegt hinter einer höheren Mauer mit ausgeziertem Torbogensturz (Wappenstein 1789) der um 1760 entstandene chinoisierende Gartenpavillon als letzter Vertreter seiner Art in Büdingen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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