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Transformatorenturm der 1920er-Jahre mit interessanter Kubatur. Als Unterbau massiver Bruchsteinbau mit einer Grundfläche von ca. 5x5 Metern und Walmdach, darüber hoher, verputzter turmartiger Aufbau, akzentuiert mit Lisenen, ebenfalls mit Walmdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |