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Wetteraukreis
Büdingen
  • Pfnorrstraße 9
Pfarrhaus
Flur: 6
Flurstück: 355

Errichtet 1907 (Jahreszahl am Treppenhaus) von der Fürstlichen Rentkammer, Oberverwaltung der Präsenz, nach Plänen des Architekten Thamm als zweites evangelisches Pfarrhaus. Die durchgehende Quaderverblendung in rotem Sandstein ist ein besonderes aufwändiges Beispiel der durch die örtlichen Vorkommen begünstigten häufigeren vollständigen Quaderung in Büdingen. Die durchgehend steinmetzmäßig bearbeiteten Oberflächen der Hauptgeschosse über einem rustizierten Sockel, aufsteigend über einer wiederum rustizierten Einfriedung, bedingen den betonten Burgcharakter des Hauses, der sich im Fachwerkgiebel unter einem Halbwalm und dem seitlich vortretenden Treppenhaus fortsetzt. Vereinzelte Rustikquader wurden über die gesamte Fläche der Hauptgeschosse verteilt, die Stürze der Kellerfenster mit besonders wuchtigen, die Geschossfenster mit hervorstechend hohen und breiten Sturzquadern versehen. Für die Geschossflächen wurde ein wilder Mauerverband unter Einbeziehung von Polygonalsteinen gewählt. Die Gliederungsformen, die gefasten Fenstergewände, die Kreuzstockfenster des Treppenhauses und die Verstrebungsformen des Fachwerks verweisen auf die Zeit der Spätgotik und Renaissance, d.h. die Reformationszeit. Nach der durch den Verzicht auf einen zunächst geplanten Doppelgiebel erfolgten Vereinfachung der Straßenansicht ergeben sich Assoziationen zum Torbau der Wartburg. Das groß dimensionierte Pfarrhaus ist wie eine Villa von einem Garten umgeben, die vom Architekten entworfene Einfriedung mit einfacher Holzlattung ist in ursprünglicher Form erhalten. Im Innern bauzeitliche hölzerne Treppe mit Brettbalustern.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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