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Längs der Orleshäuser Hauptstraße ergeben sich besonders auf der nördlichen Straßenseite durch die Aneinanderreihung von giebelständigen Häusern dichte ortsbildpägende Anlagen mit zum Teil erhaltenen Scheunen im rückwärtigen Bereich. Im westlichen Bereich der Gesamtanlage, nahe der Kreuzung nach Düdelsheim und Büches, sind große, drei- bis vierseitige Hofanlagen erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |