Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
An die Kirchhofmauer am Straßenknick Bei der Kirche/Am Weinberg angebaute massive Hausteingebäude mit jüngeren Fachwerkaufbauten, giebelständig im Blickpunkt der Straße, parallel mit der Traufe zum Straßenverlauf. Rundbogige Kellereingänge, der rechte, datiert 1613, wohl ursprünglich Weinkeller, der linke, datiert 1621, laut Dorfbewohner Arrestzelle des Schultheißen. Die beiden kleinen Wirtschaftsgebäude, die mit der früher reichen Weinproduktion zusammenhängen, sind als Kulturdenkmale aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu betrachten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |