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Quaderbau von 1860 in feinen neugotischen Formen mit Staffelgiebel. An der Giebelseite Vewendung von älteren Mauerresten und eines vorkragenden dreiseitigen Erkers des früheren Mühltors aus dem Ende des 15. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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