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Spätklassizistisches, einfaches Wohnhaus ganz aus Sandsteinquadern errichtet mit feinen Details in Steinmetzarbeit, um 1870. Der aufwendige Einsatz von Sandstein steht wohl in Zusammenhang mit dem nahegelegenen Steinbruch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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