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Hausteingebäude, zweigeschossig, mit rechteckiger Freitreppe, über dem Eingang Ysenburger Wappen, datiert 1840. Fenstergewände und Ecken fein behauen. Giebel in Fachwerk, verschiefert bzw. verkleidet. Im Hof Wirtschafts- und Stallgebäude noch des 18. Jahrhunderts, teilweise ruinös. Teile der Gesamtanlage Hammermühle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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