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Hofanlage des 18./19. Jahrhunderts an städtebaulich exponierter Stelle im Kreuzungsbereich Schulstraße/Am Hofacker/Kaiserweg. Fachwerkwohnhaus auf hohem Sandsteinsockel mit Rauten und Andreaskreuzen in den Brüstungsfeldern. Oberer Bereich der straßenseitigen Giebelfassade holzverkleidet. Mansarddach. Kleines Gebäude, ebenfalls giebelständig und in Fachwerk mit Sandsteinsockel, vermutlich ehemaliger Laden. Als Verbindungselement im hinteren Hofbereich Scheune bzw. Tenne erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |