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Der zweigeschossige Streckhof von 1807 zeigt über einem hohen Natursteinsockel ein zeittypisch-konstruktives Fachwerkgefüge ohne Geschossüberstand sowie zweifach verriegelte 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern. Die rückseitige Westfassade weist hingegen im Obergeschoss ein schlichtes Gefüge mit einfach verriegelten, wandhohen Streben auf. In Teilbereichen wurde das Fachwerk ersetzt. Die hauseinganstür im Wohnteil wird durch eine einläufige Natursteintreppe erschlossen. Im Obergeschoss zwei bauzeitliche Fenster. Im Inneren teils spätbarocke Füllungstüren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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