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Teil der Gesamtanlage:
Altenburg
Großvolumiges, breit gelagertes Fachwerkwohnhaus, traufständig am Ende einer großen, dreiseitigen Hofanlage gelegen. Zwei Fachwerkvollgeschosse und ein groß ausgebildetes Dachgeschoss mit Satteldach. Hofseitig ein niedriger Sockel aus Bruchstein, der auf der Gebäuderückseite wegen der Hanglage des Gebäudes deutlich höher ausfällt. An der hofseitigen Fassade eine traditionelle Holzverschindelung, mittig die Haustür in Form einer zweiflügeligen Füllungstür mit historischer Klinke und Türknäufen, darüber ein großes sprossengeteiltes Oberlicht. Die Fensteröffnungen, die seitlich und oberhalb des Eingangs achssysmmetrisch angeordnet sind, lassen eine unveränderte Fachwerkstruktur erahnen. Am Ostgiebel und der gartenseitigen Fassade das Fachwerk sichtbar als Rähmbaukonstruktion ohne Geschossüberstand wohl aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Geschosse zeigen zweifach verriegelte Dreiviertelstreben. Insgesamt verfügt das Gebäude über eine schlichte, aber sehr regelmäßige und gut proportionierte Fachwerkkonstruktion. Im Inneren hat sich die historische Grundrissstruktur und Raumausstattung, wie Füllungstüren und Holzböden, im Wesentlichen erhalten. Vom Windfang führt eine zweiflügelige und mit diagonal gekreuzten Sprossen teilverglaste Tür ins Treppenhaus. Bemerkenswert hier die hölzerne Treppenanlage, die über Zwischenpodeste vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führt. Sie wird in den Geschossen von sich verjüngenden Holzstützen mit kämpferartigem Abschluss getragen. Das Geländer mit gedrechselten Docken und geschwungenem Handlauf sowie im Erdgeschoss eine Lambris sind ebenfalls erhalten. Unterhalb der Treppe eine Tür als Zugang zum Keller. Der Dachstuhl in Form eines Kehlbalkendaches mit liegendem Stuhl. Vermutlich früher auch als Lagerraum für landwirtschaftliche Erzeugnisse genutzt.
Die ungewöhnliche Größe des Hauses sowie die teilweise repräsentative Fassadengestaltung und Raumausstattung können als Verweis auf eine ehemals großbäuerliche Wohnkultur verstanden werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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