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Riegelartig gelagerter, voluminöser Fachwerkbau von 1698 als südwestliche Begrenzung des Marktplatzes. Achsialsymmetrische Anordnung der Hölzer und des Zwerchhauses. Andreaskreuze in den Brüstungen, der Bau im 19. Jahrhundert teilweise erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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