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Plastisch durchgestaltetes Gründerzeitwohnhaus mit polygonalem Erker an der Front, Rollwerkgiebel, durchgeschobenem Treppenhaus und Fachwerkanbau. Ganz in Haustein errichtet mit neobarocken bzw. klassizistischen Stilmerkmalen. Die Villa entspricht bis in die Einzelheiten dem Typ Brunostraße 1, setzt sich jedoch in Material und Stilform von diesem Bau ab. Erbaut um 1900 von Thamm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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